Die Puzzles sind für Kinder ab 18 Monaten bis zu Erwachsenen geeignet. Sie können aus mehreren Kategorien wählen.
Spiele für die ganze Familie
der Gesellschaft toySimply s.r.o. mit Sitz in Sulkovec 76, 59265 Rovečné, Identifikationsnummer 08053642, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer CZ08053642, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts in Brünn, Abteilung C, Einlage 312206 (im Folgenden auch „toySimply s.r.o.“ oder „Verkäufer“ genannt).
1. Die Reklamationsordnung wurde gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Sb., des Bürgerlichen Gesetzbuchs (im Folgenden „NOZ“), und des Gesetzes Nr. 634/1992 Sb. über den Verbraucherschutz in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „Gesetz“ genannt) erstellt und gilt für Verbrauchsgüter (im Folgenden „Ware“ genannt), bei denen innerhalb der Gewährleistungsfrist die Rechte des Käufers aus der Mängelhaftung geltend gemacht werden (im Folgenden „Reklamation“ genannt).
2. Die Reklamationsordnung ist integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Abschluss des Kaufvertrags erklärt sich der Käufer mit den Allgemeinen GESCHÄFTSBEDINGUNGEN und dieser Reklamationsordnung einverstanden und bestätigt, dass er ordnungsgemäß darüber informiert wurde.
3. Kunde des Online-Shops www.toysimply.cz ist entweder ein Verbraucher im Sinne von § 2 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz (im Folgenden „Verbraucher-Käufer“) oder ein gewerblicher Käufer, der beim Abschluss und bei der Erfüllung des Vertrags im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit handelt (im Folgenden „gewerblicher Käufer“). Der Verbraucher-Käufer und der gewerbliche Käufer werden im Folgenden gemeinsam als „Käufer“ bezeichnet.
4. Der Verkäufer handelt beim Abschluss und bei der Erfüllung des Kaufvertrags im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit. Der Verkäufer ist ein Unternehmer, der dem Käufer direkt oder über andere Unternehmer Produkte oder Dienstleistungen liefert.
1. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer dafür, dass die Ware bei der Übernahme keine Mängel aufweist. Insbesondere haftet der Verkäufer dafür, dass zum Zeitpunkt der Übernahme der Ware durch den Käufer:
2. Der Ware liegt ein Steuerbeleg bei, bei einigen Produkten zudem ein Garantieschein. Liegt der Ware kein Garantieschein bei, dient der Steuerbeleg zur Geltendmachung von Reklamationen.
1. Offensichtliche Beschädigungen der Ware oder ihrer Verpackung bei der Lieferung sind unverzüglich mit dem Spediteur zu klären und die Unstimmigkeiten im Übergabeprotokoll (Frachtbrief) zu vermerken. Der Käufer ist nicht verpflichtet, solche Ware vom Spediteur anzunehmen, und informiert den Verkäufer unverzüglich über die festgestellten Beschädigungen. Der Käufer hat am Tag der Übernahme die Unversehrtheit der Ware und die Vollständigkeit ihres Zubehörs ordnungsgemäß zu überprüfen.
2. Bei persönlicher Abholung durch den Käufer geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Ware mit der Übernahme der Ware vom Verkäufer auf den Käufer über. Wenn der Käufer die Ware bei der Übernahme nicht überprüft, kann er Ansprüche aus Mängeln, die bei dieser Überprüfung feststellbar sind, nur geltend machen, wenn er nachweist, dass diese Mängel (z. B. fehlendes Zubehör) bereits zum Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr der Beschädigung der Ware an der Ware vorhanden waren. Spätere Reklamationen wegen Unvollständigkeit der Ware oder äußerer Beschädigungen der Ware entziehen dem Käufer nicht das Recht, die Ware zu reklamieren. Der Verkäufer hat jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass kein Verstoß gegen den Kaufvertrag vorliegt.
3. Der Käufer, der Verbraucher ist, kann die Reklamation der Ware persönlich geltend machen oder die beanstandete Ware per Versanddienst an die Adresse der Firma toySimply, Eimova 291, 572 01 Polička, senden
4. Falls der Käufer – Verbraucher – von seinem Recht Gebrauch macht, die Beseitigung der Mängel durch Reparatur zu verlangen, und im Garantieschein für die Zwecke der Garantiereparaturen ein anderer Unternehmer als der Verkäufer angegeben ist, dessen Sitz oder Geschäftsstelle sich am selben Ort wie der des Verkäufers oder an einem für den Käufer näher gelegenen Ort befindet, kann der Käufer sein Recht auf eine Gewährleistungsreparatur bei dem im Garantieschein genannten Unternehmer geltend machen und so die Bearbeitung seiner Reklamation beschleunigen.
5. Falls der Käufer die Ware per Versanddienst an den Verkäufer zurücksendet, sollte er in seinem eigenen Interesse die beanstandete Ware in geeignetes und ausreichend schützendes Verpackungsmaterial verpacken, das den Anforderungen des Transports entspricht, damit es während des Transports nicht zu Beschädigungen kommt. Bei zerbrechlicher Ware sollte er die Sendung mit entsprechenden Symbolen kennzeichnen. Die Sendung sollte die beanstandete Ware (einschließlich des vollständigen Zubehörs) enthalten; wir empfehlen, eine Kopie des Kaufbelegs, eine detaillierte Beschreibung des beanstandeten Mangels sowie die korrekten Kontaktdaten des Käufers beizufügen.
6. Der Käufer ist verpflichtet, nachweislich zu belegen, dass die Ware im Online-Shop www.toysimply.cz gekauft wurde. Optimal ist die Vorlage des Original-Kaufbelegs für die Ware.
7. Die Rechte aus der Mängelhaftung für die Ware gelten insbesondere nicht in Fällen, in denen der Mangel oder Schaden entstanden ist durch:
8. Die Haftung des Verkäufers für Mängel erstreckt sich nicht auf Abnutzung durch üblichen Gebrauch, bei Waren, die zu einem reduzierten Preis verkauft wurden, auf den Mangel, für den der reduzierte Preis vereinbart wurde, sowie bei gebrauchten Waren auf einen Mangel, der dem Grad der Nutzung oder Abnutzung entspricht, den die Ware bei der Übernahme durch den Käufer aufwies.
9. Ein Mangel, der durch unsachgemäße Montage oder sonstige unsachgemäße Inbetriebnahme entstanden ist, gilt als Mangel, sofern diese Montage oder Inbetriebnahme im Kaufvertrag vereinbart und vom Verkäufer oder einer anderen Person auf Verantwortung des Verkäufers durchgeführt wurde.
10. Handelt es sich bei dem Verpackungsinhalt oder dem Kaufgegenstand um Verbrauchsmaterial (z. B. Batterie, Akku, Druckkopf, Projektorlampe), beträgt dessen übliche Lebensdauer bei normalem Gebrauch 6 Monate, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Das Recht des Käufers, die Ware innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu reklamieren, bleibt davon unberührt. Der Käufer muss jedoch berücksichtigen, dass die Gewährleistung sich nicht auf den durch den üblichen Gebrauch verursachten Verschleiß der Ware oder ihrer Teile erstreckt und daher nicht mit der Lebensdauer verwechselt werden darf.
11. Für Geschenke, die der Verkäufer dem Käufer im Rahmen des Kaufvertrags über andere kostenpflichtige Waren unentgeltlich zur Verfügung stellt, besteht weder eine Gewährleistung noch eine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Haftung für Mängel. Im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag ist der Käufer verpflichtet, die als Geschenk bereitgestellte Ware im ursprünglichen Zustand an den Verkäufer zurückzugeben.
12. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über die Verpflichtungen aus der mangelhaften Leistung im gesetzlich festgelegten Umfang (Garantieschein) auszustellen. Der Garantieschein muss den Namen oder die Firmenbezeichnung, die Identifikationsnummer und den Sitz des Verkäufers enthalten. Sofern es die Art der Ware zulässt, reicht es anstelle des Garantiescheins aus, dem Käufer einen Kaufbeleg für die Ware auszustellen, der die im Garantieschein enthaltenen Angaben enthält. Wird eine längere als die gesetzliche Gewährleistungsfrist gewährt, legt der Verkäufer die Bedingungen und den Umfang der Gewährleistungsverlängerung im Garantieschein fest.
1. Der Käufer als Verbraucher ist berechtigt, sein Recht wegen eines Mangels, der an einer Verbrauchsware auftritt, innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Übernahme der Ware geltend zu machen. Tritt ein Mangel an der Ware innerhalb von sechs Monaten nach der Übernahme durch den Käufer als Verbraucher auf, so gilt die Ware als bereits bei der Übernahme mangelhaft, sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird. Beim Kauf bereits gebrauchter Ware beträgt die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen mangelhafter Leistung 24 Monate. Für den Käufer als Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übernahme der Ware durch den Käufer. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem sich die Ware in Reparatur befand. Im Falle eines Austauschs der Ware im Rahmen einer Gewährleistungsreparatur läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.
3. Soll die in Betriebnahme der gekauften Ware ein anderer Unternehmer als der Verkäufer zuständig sein, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Tag der Inbetriebnahme der Ware zu laufen, sofern der Käufer die Inbetriebnahme spätestens innerhalb von drei Wochen nach Übernahme der Ware bestellt und die für die Erbringung der Dienstleistung erforderliche Mitwirkung ordnungsgemäß und rechtzeitig geleistet hat. Das Datum der Inbetriebnahme der Ware ist in der Inbetriebnahmebescheinigung vermerkt, die der Käufer erhält. Der Beginn der Gewährleistungsfrist verschiebt sich somit nur dann, wenn alle oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, beginnt die Gewährleistungsfrist ab dem Tag der Übernahme der Ware zu laufen.
1. Verfügt die Ware nicht über die im Abschnitt „Haftung des Verkäufers“ genannten Eigenschaften, kann der Käufer als Verbraucher auch die Lieferung einer neuen, mangelfreien Ware verlangen, sofern dies angesichts der Art des Mangels nicht unverhältnismäßig ist. Betrifft der Mangel lediglich einen Bestandteil der Ware, kann der Käufer als Verbraucher lediglich den Austausch dieses Bestandteils verlangen; ist dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten. Ist dies jedoch angesichts der Art des Mangels unverhältnismäßig, insbesondere wenn der Mangel ohne unnötige Verzögerung behoben werden kann, handelt es sich um eine geringfügige Vertragsverletzung, und in diesem Fall hat der Verbraucher als Käufer stets ausschließlich Anspruch auf die kostenlose Beseitigung des Mangels durch Reparatur der Sache.
2. Der Verbraucher hat auch bei einem behebbaren Mangel Anspruch auf Lieferung neuer Ware oder den Austausch eines Teils, wenn er die Sache aufgrund des wiederholten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder aufgrund einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann. In diesem Fall hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Als wiederholtes Auftreten eines Mangels nach der Reparatur gilt derselbe Mangel, der innerhalb der Gewährleistungsfrist bereits mindestens zweimal behoben wurde und erneut auftritt. Wurde die Ware vor Geltendmachung der Reklamation mindestens dreimal wegen verschiedener behebbarer Mängel repariert, gilt sie als mit einer größeren Anzahl von Mängeln behaftet.
3. Sofern der Verbraucher-Käufer weder vom Vertrag zurücktritt noch sein Recht auf Lieferung einer neuen, mangelfreien Ware, auf Austausch eines Teils oder auf Reparatur geltend macht, kann er einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Der Käufer als Verbraucher hat auch dann Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass, wenn der Verkäufer ihm keine neue, mangelfreie Ware liefern, keinen Teil der Ware austauschen oder die Ware nicht reparieren kann, sowie in dem Fall, dass der Verkäufer die Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist vornimmt oder wenn die Mängelbeseitigung dem Käufer als Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten bereiten würde.
4. Der Käufer hat keinen Anspruch aus mangelhafter Leistung, wenn der Verkäufer den Käufer vor der Übernahme der Ware darauf hingewiesen hat, dass die Ware einen Mangel aufweist, oder wenn der Käufer den Mangel selbst verursacht hat.
5. Der Verbraucher hat das Recht, in allen im NOZ und im Gesetz genannten Fällen vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wird gegenüber dem Verkäufer in dem Moment wirksam, in dem ihm die Erklärung des Verbraucherkäufers über den Rücktritt vom Vertrag übergeben oder zugestellt wird, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 2001 ff. des NOZ erfüllt sind. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag wird dieser von Anfang an aufgehoben, und die Vertragsparteien sind verpflichtet, alles zurückzugeben, was sie sich auf dessen Grundlage gegenseitig gewährt haben.
6. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag ist der Käufer verpflichtet, die Ware vollständig einschließlich sämtlichen Zubehörs an den Verkäufer zurückzugeben.
7. Weist die Ware, die als gebraucht verkauft wurde oder mit einem Preisnachlass verkauft wurde, der ihrer geringeren Qualität zum Zeitpunkt des Verkaufs Rechnung trug, einen Mangel auf, hat der Käufer als Verbraucher anstelle des Rechts auf Umtausch der Ware Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass.
1. Die Reklamation des Verbraucherkäufers, einschließlich der Beseitigung des Mangels, muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Geltendmachung der Reklamation bearbeitet werden, sofern sich der Verkäufer und der Verbraucherkäufer nicht auf eine längere Frist einigen. Die Frist für die Bearbeitung der Reklamation beginnt gemäß § 605 des neuen Zivilgesetzbuchs (NOZ) am Tag nach der Geltendmachung der Reklamation. Nach Ablauf dieser Frist stehen dem Verbraucher als Käufer dieselben Rechte zu, als handele es sich um eine wesentliche Vertragsverletzung. Die Frist von 30 Tagen ist gegenüber dem Käufer als Unternehmer nicht bindend.
2. Der Käufer als Verbraucher kann sich selbst über den Ausgang der Reklamation an der Adresse des Firmensitzes und der Betriebsstätte, bei der er die Reklamation geltend gemacht hat, oder über die Kundenhotline erkundigen.
3. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer jede erforderliche Mitwirkung zur Überprüfung des Vorliegens des beanstandeten Mangels und zu dessen Beseitigung zu gewähren (einschließlich der Prüfung oder Demontage des Produkts). Bei der Geltendmachung einer Reklamation ist der Käufer verpflichtet, die Ware in einem sauberen Zustand gemäß den Hygienevorschriften und allgemeinen Hygienegrundsätzen einschließlich aller Teile und des Zubehörs zu übergeben.
4. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware vollständig im Rahmen des Reklamationsverfahrens zu übergeben. Darüber hinaus empfehlen wir, eine Kopie des Kaufbelegs, eine detaillierte Beschreibung des Mangels und vollständige Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail) beizufügen.
Falls der Käufer die Ware nicht vollständig liefert und deren Vollständigkeit für die Feststellung des Vorliegens des beanstandeten Mangels und/oder dessen Beseitigung unerlässlich ist, beginnt die Frist für die Bearbeitung der Reklamation erst mit der Lieferung der fehlenden Teile.
5. Bei der Geltendmachung einer Reklamation erhält der Käufer eine schriftliche Bestätigung – das Reklamationsprotokoll –, das ihm als Nachweis bei der Abwicklung der Reklamation dient. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Erstellung des Reklamationsprotokolls alle erforderlichen Angaben zu machen, deren Vollständigkeit und Richtigkeit er durch seine Unterschrift auf dem Reklamationsprotokoll bestätigt. Das Reklamationsprotokoll enthält Angaben darüber, wann die Reklamation geltend gemacht wurde, worin sie besteht und welche Art der Bearbeitung der Reklamation vom Käufer als Verbraucher gewünscht wird. Hat der Verbraucher die Ware im Rahmen des Reklamationsverfahrens per Versanddienst versandt, erhält er das Reklamationsprotokoll per E-Mail.
6. Der Verbraucher hat Anspruch auf Erstattung der zweckmäßig aufgewendeten Kosten für die Geltendmachung der Reklamation, wobei diese Kosten als so gering wie möglich anzusehen sind. Dabei handelt es sich insbesondere um die Versandkosten für die Zusendung der reklamierten Ware. Der Verbraucher muss die Erstattung dieser Kosten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist zur Geltendmachung der Rechte aus der mangelhaften Leistung beantragen.
1. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Ware zur Reklamation abzulehnen, wenn die Ware oder ihre Bestandteile verschmutzt sind.
2. Der Verkäufer ist ebenfalls berechtigt, die Reklamation der Ware abzulehnen, wenn die Ware nicht in Übereinstimmung mit den Hygienevorschriften und den allgemeinen Hygienegrundsätzen übergeben wird.
1. Nach Bearbeitung der Reklamation informiert der Verkäufer den Käufer entweder per SMS, per E-Mail oder telefonisch. Wurde die Ware per Versanddienst versandt, wird sie nach der Bearbeitung an die Adresse des Käufers zurückgeschickt.
2. Der Verkäufer händigt dem Käufer eine schriftliche Bestätigung aus bzw. sendet diese zu, in der das Datum und die Art der Bearbeitung der Reklamation, die Bestätigung der durchgeführten Reparatur und die Dauer der Reklamation sowie gegebenenfalls die Begründung für die Ablehnung der Reklamation angegeben sind.
Diese Reklamationsordnung tritt am 1. April 2019 in Kraft. Änderungen der Reklamationsordnung bleiben vorbehalten.